Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (gültig für Privatpersonen und Unternehmen)

Befehl

    • Bestellungen müssen mindestens eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin aufgegeben werden.

    • Die Validierung personalisierter Inhalte muss mindestens 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen.

Nach Auftragsbestätigung

    • Bei einem Rückgang der Teilnehmerzahl innerhalb von 5 Werktagen vor der Leistung besteht kein Anspruch auf den Preis der Leistung.

    • Bei Zahlungen aus dem Ausland fallen zusätzliche Bankgebühren zu Lasten des Kunden.

Änderung oder Stornierung durch den Kunden – Stornierungsbedingungen

    • Eine Stornierung ist bis zu fünf Werktage vor der Veranstaltung gegen volle Rückerstattung möglich.

    • Erfolgt die Stornierung weniger als 5 Werktage vor der Veranstaltung, erfolgt keine Rückerstattung. Der Sitzungscode bleibt ein Jahr (365 Tage) ab Kaufdatum gültig.

    • Stornierungen müssen schriftlich mitgeteilt werden, um berücksichtigt zu werden.

    • Im Falle einer für den Veranstaltungszeitraum angekündigten Ausgangssperre ist eine Stornierung bis zu drei Werktage vorher bei voller Rückerstattung möglich.

    • Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl weniger als 6 Werktage vor der Veranstaltung führt nicht zu einer Änderung des geplanten Budgets. Schriftliche Anpassungen, die mehr als 5 Werktage vorher eingehen, werden bis zur Grenze von 90 % der ursprünglichen Teilnehmerzahl berücksichtigt.
      – Eine außergewöhnliche Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis zum Vortag der Veranstaltung möglich, was eine Budgetrevision zur Folge hat.

SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

    • Firmen: Für Veranstaltungen, die Workshops beinhalten oder zusätzliches Personal erfordern, kann die Verteilung der Entertainer/Teilnehmer individuell angepasst werden.

    • Einzelpersonen: Im Soloteam-Modus ist die Anwesenheit eines Animators nicht erforderlich. Das Spiel kann beginnen, wann immer Sie möchten.

Absage aufgrund eines externen Ereignisses:

    • Im Falle einer Stornierung aufgrund eines externen Ereignisses, das außerhalb der Kontrolle des Kunden und von LET’S CHALLENGE liegt, werden dem Kunden nur die bereits gezahlten Kosten in Rechnung gestellt.
      Beispiele für höhere Gewalt: Katastrophe im Spielfeld oder auf seinem Weg, Pandemie (WHO-Erklärung), Gewalttaten im Spielfeld (Terroranschläge, städtische Gewalt, Demonstrationen).

    • LET’S CHALLENGE lehnt jede Verantwortung für Stornierungen ab, die durch widrige Wetterbedingungen verursacht werden.

Absage durch LET’S CHALLENGE (Unternehmen):

    • Im Falle einer Absage durch LET’S CHALLENGE wird mit dem Kunden eine angemessene Lösung besprochen. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist möglich.

    • Für im Angebot enthaltene Leistungen Dritter können gesonderte Regelungen getroffen werden.

    • Für personalisierte und spezifische Inhalte, die für die Veranstaltung vorbereitet werden, können zusätzliche Kosten anfallen.

Geistiges Eigentum

    • Die von LET’S CHALLENGE erstellten generischen Kurse und Spiele sind ausschließliches Eigentum von LET’S CHALLENGE. Eine Weiterverwendung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

    • Zu Letzterem gehören spezifische Inhalte, die für einen Kunden erstellt werden. LET’S CHALLENGE verpflichtet sich, diese nicht ohne vorherige Zustimmung weiterzuverwenden und die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen zu wahren.

Nachbesprechung (nur Geschäftstätigkeit)

Die Suche nach einem reservierten Platz (obligatorisch im Rahmen eines Debriefings) ist nicht im Standardservice enthalten. Die Suche nach diesem Standort kann in der Verantwortung des Kunden liegen oder im Rahmen einer zusätzlich in Rechnung gestellten Dienstleistung LET’S CHALLENGE übertragen werden. Wenn LET’S CHALLENGE eine finanzielle Verpflichtung gegenüber einer Aufnahmeeinrichtung eingeht, ist der Kunde für diese Verpflichtung verantwortlich.

Sicherheit und Verhalten

    • Die Teilnehmer müssen die Verhaltensregeln, die Umwelt und das zur Verfügung gestellte Material respektieren. Bei schwerwiegenden Verstößen (Diebstahl, Lärmbelästigung, Beschädigung, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften) erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Anspruch auf Schadensersatz.

    • Jeder Schaden oder jede grobe Unhöflichkeit wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

Inhalt

    • Personalisierte Inhalte müssen spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin endgültig validiert werden. Eine Verzögerung dieser Validierung kann zu Strafen oder in manchen Fällen dazu führen, dass die geplante Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.

    • Nach Lieferung des Inhalts müssen alle Änderungswünsche des Kunden innerhalb einer Frist von fünf Werktagen zusammengefasst und eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als endgültig abgenommen. In diesem Zusammenhang eingehende Kommentare werden innerhalb von vier Werktagen bearbeitet. Die Änderung eines bereits validierten Dienstes erfordert die Erstellung eines zusätzlichen Budgets.

Allgemeine Logistik

    • Sofern die Eventlocation-Suche nicht LET’S CHALLENGE übertragen wurde, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, LET’S CHALLENGE zu informieren. Die Aufteilung der Teilnehmer in Teams muss mindestens 2 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Bei besonderen Anforderungen an die Kleiderordnung müssen diese 2 Wochen vor der Veranstaltung mitgeteilt werden und ggf. gesondert in Rechnung gestellt werden.

Briefing

    • Bei Kundgebungen, für die ein Animateur erforderlich ist, wird der Animateur 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung eintreffen, wenn am angegebenen Ort kein spezielles Material benötigt wird. Bei Aktivitäten, die eine besondere Vorbereitung erfordern, ist der Animator mindestens 45 Minuten vor der Einweisung anwesend.

    • Abhängig von der Komplexität der Veranstaltung kann LET’S CHALLENGE vom Auftraggeber die Bereitstellung eines geeigneten Raumes für das Briefing verlangen.

Spiel

    • Während der gesamten Aktivität sind der oder die Animateure im Spielbereich anwesend und können in Echtzeit Nachrichten an die Teams senden. Sie bleiben während der gesamten Veranstaltung erreichbar. Eine Telefonnummer finden Sie auf dem Merkblatt.

Der Kunde genehmigt die Verwendung der während der Aktivität aufgenommenen Bilder und verpflichtet sich, die Teilnehmer über diese Verwendung zu informieren. Die Medien werden dem Kunden über einen per E-Mail zugesandten Link mitgeteilt.

Soziale Netzwerke

    • Zu Werbezwecken behält sich LET’S CHALLENGE das Recht vor, Erwähnungen der Veranstaltung in den sozialen Medien zu veröffentlichen, ohne den Namen des Kunden preiszugeben, es sei denn, es liegt zuvor eine ausdrückliche Genehmigung vor.